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Die Kindertagespflegeperson begleitet Kinder individuell in ihrer Entwicklung, plant pädagogische Angebote und fördert ihre Bildung ganzheitlich. Sie unterstützt die Kinder dabei, eigene Erfahrungen zu sammeln und ihre Umwelt spielerisch zu entdecken. 

 

 

Gemäß § 24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII gilt:

 

„Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.“

 Seit dem 1. August 2013 besteht für Eltern ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ihres Kindes ein gesetzlicher Anspruch auf einen Betreuungsplatz – unabhängig davon, ob die Eltern berufstätig sind oder nicht.

Die Stadt ist verpflichtet, diesen Anspruch entweder durch einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder durch eine Kindertagespflegeperson sicherzustellen. Eltern haben dabei die freie Wahl zwischen beiden Betreuungsformen.     

Die Höhe des Elternbeitrags richtet sich nach dem Einkommen der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, dem Alter des Kindes sowie dem zeitlichen Umfang der Betreuung.

Die aktuellen Beitragstabellen für die Kindertagespflege finden Sie auf der Website der Stadt Leverkusen:

 

 Kindertagespflege Stadt Leverkusen

https://www.leverkusen.de/themen/bildung/kleinkinder/kitas-in-leverkusen

 

 

 

Vorteile der Kindertagespflege gegenüber

Kindergärten oder Großtagespflegestellen

 

  • Flexible Betreuungszeiten

  • Kleine Gruppen mit maximal fünf Kindern und dadurch eine ruhige Atmosphäre

  • Individuelle und behutsame Eingewöhnung

  • Familiennahe Betreuung mit einem vertrauten Alltag

  • Intensive und individuelle Förderung in allen Entwicklungsbereichen

  • Kontinuierliche Betreuung ohne wechselndes Personal bis zum Kindergarteneintritt

 

 

 

Ist die Tagespflege die richtige Betreuungsform für Ihr Kind?

Ein Leitfaden für noch unentschlossene Eltern hilft Ihnen bei der Entscheidung. Einfach anklicken!

 

 

 

 

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